Verfahrensstand Moselsteig
Am 8.4.13 war der Moselsteig wieder auf der Tagesordnung der Gemeinderatsitzung. Zwischenzeitlich waren diverse Routen geprüft und von den zuständigen Fachbehörden bewertet worden. Offen ist noch eine Stellungnahme der Deutschen Bahn bzgl. der Mitnutzung von Bahngelände. Aus Kostengründen (rd. 31000,-€ ) scheidet diese Alternative ohnehin aus. Theoretisch besteht noch die Möglichkeit, mittels aufwändiger Kletterhilfe, bergseitig der Bahntrasse von der „Schanz“ (Kläranlage) ins Dortebachtal zu gelangen. Die anfallenden Kosten müssten ermittelt sowie die Zustimmung der Bahn eingeholt werden.
Kritisch ist die Wegeführung vom Ort in Richtung Pommern, sowohl entlang der B49 (Route b) als auch über die Kreisstraße 25 (Route a). Hiernach ist der Sachstand folgender:
Alternative Wegeführung sowohl berg- als auch moselseitig entlang der B49 (Bergseitige Kostensicherungsmaßnahmen rd. 31000, €) als auch der Teilbereich auf der K25 (Fahlberg) wurde vom LBM (Straßenbauamt) wegen Verkehrsgefährdung abgelehnt. Kosten für erforderliche Verkehrssicherungsmaßnahmen K25 liegen seitens des LBM noch nicht vor. Die Kosten für die Herrichtung des Anschlusspfades werden seitens des Forstbetriebes mit rd. 2000,-€ angegeben.
Die Jagdpächtergemeinschaft macht geltend, dass die Streckenführung durch ihr Jagdrevier sich deutlich negativ auf die bestehende Jagdsituation auswirken werde. Dies führe in der Folge zu einer Minderung der Jagdpacht von überschlägig bis zu 50%.
Die zertifizierende Stelle teilte mit, dass der neu angelegte kombinierte Rad-/Fußweg entlang der B49 ausnahmslos als befahrene Strecke qualifiziert wird. Mit rd. 700m Strecke vom Haus Moselschiefer bis zum Eingang Dortebachtal wird der zulässige Streckenanteil von 300m am Stück übertroffen. Der Weg darf daher nicht genutzt werden.
Unabhängig des vorgenannten fordert die CDU Fraktion die Anlage des Moselsteigs über den Fahlberg (Route a). Jagdpachtverluste und Kostenrisiken für die Anlage des Moselsteigs werden als nicht relevant erachtet.
FWG und SPD erachten die v.g. Punkte als erheblich, da die Gemeinde ohne Zustimmung des LBM alle Risiken und 30% bzw.40% der Anlage- sowie die Folgekosten trägt. Zudem sind Einnahmeeinbußen zu erwarten. Allein die angedrohte Jagdpachtminderung ist mit einkehrenden Wandern für die Gemeindekasse nicht zu kompensieren. Die Ausgaben für den Anschluß/Übergabe des Steigs an die Gemarkung Pommern sind noch nicht ermittelt. Zudem steht mit der Neuanlage des kombinierten Fußgänger-/Radweges an der B49 ein Zugang zum Dortebachtal zur Verfügung, der lediglich aufgrund unflexibler Auslegung der Qualitätskriterien nicht genutzt werden soll und somit die Durchgängigkeit des Moselsteigs verhindert. Eine alternative, für die Gemeinde kostengünstige Lösung für einen Lückenschluss sehen wir derzeit nicht.
Um das Projekt Moselsteig nicht zu verzögern, wurde daher seitens des Gemeinderates mit 11 Ja- und 4 Neinstimmen beschlossen, die Wegführung von der Sesselbahn bis in den Ort hinein (z.B. Haus Moselschiefer oder Fähre) anzubieten, inklusive der anteiligen Übernahme der entstehenden Kosten.