Wertschöpfung braucht der Kreis

Am Mittwochabend, 22.11.12 fand im Gemeindehaus in Faid eine Präsentation der Kreisverwaltung, Herr Johann bzgl. der möglichen Wertschöpfung bei der Installation und Projektierung von Windrädern im Kreis COC statt. Unterstützt wurde die Kreisverwaltung durch einen Mitarbeiter (Dr. Maibaum) der Mittelrhein Treuhand, die ein Gutachten zum Thema erstellt hat. Die Herren haben fair und umfangreich zum Thema informiert. Eventuell werden die Vorträge und die Studie noch auf den I-Seiten der Kreisverwaltung veröffentlicht.

Teilnehmer aus Klotten waren außer mir J. Schneider, W. Fritschle, U. Oster, W. Loosen, H. Blümmert, T. Loosen, HG. Loosen. Ohne Anspruch auf Vollständig und Richtigkeit möchte ich Euch kurz darlegen wie ich das Ganze verstanden habe.

Bisher erfolgt die Projektierung und der Bau von Windrädern durch private Büros, z.T. über geschlossene Fonds. Derzeit besteht ein Run bzgl. der Zulassung von Windradstellflächen. Auch unrentable Standorte werden projektiert. Z. B. nannte ein Teilnehmer mehrere Projekte in unserer Gegend die unrentabel arbeiten und die Eigentümer die versprochenen Renditen nicht erzielen. (Anm.: Prüfung der Aussagen war während der Präsentation nicht möglich). Bisher werden von den Grundstückseigentümern die Pachteinnahmen und teilweise Ertragsanteile verdient. Bei unrentablen Anlagen (Windgeschwindigkeit zu gering, Finanzierung zu teuer usw.) besteht das Risiko keine oder geringere Einnahmen als geplant zu erzielen.

Gemäß Gutachten der Treuhand besteht jedoch die Möglichkeit rentable Anlagen zu projektieren (Standort und Finanzierung sind entscheidend). Auch sieht sie dieses als primäre Aufgabe der Daseinsvorsorge (Energieversorgung), womit staatliche bzw. kommunale Stellen hierfür zuständig wären. Diese haben zudem gegenüber kommerziellen Betreibern Finanzierungsvorteile. Hierzu können in Rheinland-Pfalz Anstalten des öffentlichen Rechts gegründet werden, die die Finanzierungsvorteile sowie nötige Flexibilität zur Wahrnehmung von diesen Aufgaben sowie möglicher Aufgabenerweiterung (Sonne, Bio usw.) haben. Die Finanzierungsvorteile werden seitens der EU jedoch als Beihilfe gesehen, die zu Wettbewerbsverzerrungen führt. Daher kann es sein, dass die EU dies bzgl. interveniert und Anstalten des öffentlichen Rechts nicht mehr zugelassen werden.

Die Kreisverwaltung sieht mit der Gründung einer Anstalt des öffentlichen Rechts (AnStöR) die Möglichkeit Kapital im Landkreis zu halten, wenn die Kommunen, VG, Kreis, Firmen und Privatleute aus dem Kreis sich an der Anstalt beteiligen. Sie geht davon aus, dass noch rund 50 bis 100 Windanlagen auf Kommunalgelände sinnvoll (Standort entscheidet) errichtet werden können.

Die AnStöR muss entsprechend Personal für die Projektierung und Vermarktung vorhalten, m.E. vergleichbar eventuell mit Kreiswasserwerk. Wer das Personal stellt und bezahlt ist noch offen. Es wird wohl eine Anschubfinanzierung durch die Teilnehmer an der AnStöR nötig werden bis die ersten Windanlagen produktiv sind.

Nachfragen warum die von Klotten vor rund 4 Jahren beantragte Ausweisung von Windradflächen auf Gemeindegelände bisher nicht erfolgte, wurden mit dem Hinweis auf die Lage der Anlagen im Schutzgebiet Mosel (Von Perl bis Koblenz, links und rechts 3 km breiter Geländestreifen von der Flussmitte) beantwortet. Zudem wäre keine Flächenplannutzungsänderung für die VG Cochem zu erwarten. Gemäß Herrn Probst steht es dem Windradprojektierer frei dagegen zu klagen.

M.E. ist die VG für den Flächennutzungsplan zuständig und eine Änderung kann durch die VG erfolgen, ohne dass eine Klage erfolgen muss. Für Gemeinden ohne eigene Windradstandorte sieht er die Möglichkeit Ausgleichsflächen gegen Bezahlung bereit zu stellen.

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